Im neuen Band “Institutionen des Politischen” ist mein Artikel “Institutionalisierung der Freiheit im Recht. Foucault und die postmarxistische Rechtskritik” erschienen. Der von Steffen Herrmann und Matthias Flatscher herausgegebene Sammelband vereinigt zentrale und äußerst lesenswerte Beiträge der deutschsprachigen Debatte zu den Theorien des Politischen und der darin immer drängender gewordenen Frage nach politischen Institutionen.

Mein Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie sich politische Veränderung institutionell verstetigen lässt und untersucht dafür das Verhältnis von Recht und Politik. Ich kritisiere Christoph Menkes Rechtskritik dafür, dieses Verhältnis einseitig auf die Seite der Politik hin aufzulösen. Mit Foucault lässt es sich komplexer beschreiben, insbesondere lässt sich die Ambivalenz der Subjektivierung im politischen Liberalismus genauer verstehen. Mit Foucault und gegen Menke zeige ich, dass subjektive Rechte ambivalent sind und deshalb nicht schon ihrer Form wegen kritisiert werden sollten: Die Subjektivierung durch subjektive Rechte führt zwar zur Essentialisierung der liberalbürgerlichen Ordnung. Dennoch sind sie unverzichtbar, um zu verhindern, dass die politische Kritik der Subjektivierung zu Paternalismus führt. Denn die Subjektivierung durch liberales Recht führt auch zur Ausbildung kritischer Reflexivität. Und diese durch das Recht institutionell hergestellte Kritik ist die Basis für politische Veränderung.


Abstract

In der postmarxistischen politischen Philosophie wird die Veränderung gegenüber der Verstetigung analytisch und normativ bevorzugt. Deshalb leistet die postmarxistische Theorie keine realistische Analyse und normativ-differenzierende Bewertung von politischen Institutionen, insbesondere des Rechts. Der Beitrag liefert einen Ansatz, um diese Lücke zu schließen, indem er der Abblendung von institutionellen Fragen mit einer neuen postfundamentalistischen Institutionentheorie begegnet. Diese Theorie basiert auf dem Freiheitsbegriff der Kritik, der im Anschluss an Foucault entwickelt wird und zeigt, dass kritische Subjektivität durch die Institutionalisierung von freiheitlichen Subjektivierungsregimen bedingt ist. Dieser Freiheitsbegriff korrigiert den avanciertesten Ansatz der postmarxistischen Rechtstheorie, Menkes Rechtskritik. Deren Stärke ist es, die liberal entpolitisierende Subjektivierung des Rechts zu kritisieren, doch Menkes Vorschlag einer radikalen Politisierung ist paternalistisch. Mit Foucault lässt sich hingegen ein Recht denken, das Subjektivierung kritisiert und dennoch nicht paternalistisch ist, weil es die Subjekte zur Kritik der Institutionen befähigt.

Zitieren und downloaden

Schubert, Karsten (2020): Institutionalisierung der Freiheit im Recht. Foucault und die postmarxistische Rechtskritik. In: Steffen K. Herrmann und Matthias Flatscher (Hg.): Institutionen des Politischen. Baden-Baden: Nomos, S. 351–378. https://doi.org/10.5771/9783748904618-351
Final Manuscript Academia.edu
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